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Ummeldung in Hamburg nach einem Umzug
Ein Umzug erfordert Behördengänge
1. Anmeldung unter Ihrer neuen Anschrift
Mit einem Umzug sind zahlreiche Formalitäten verbunden. Zu ihnen gehört die Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht die An- bzw. Ummeldung.
Wenn Sie aus einer anderen Stadt nach Hamburg ziehen, müssen Sie sich am vorherigen Wohnort abmelden und in der Hansestadt anmelden. Bei einem Umzug innerhalb Hamburgs reicht eine Ummeldung, die selbst dann erforderlich ist, wenn Sie innerhalb desselben Hauses umziehen.
Das Einwohnermeldeamt finden Sie in der Hansestadt in den Kundenzentren der Bezirksämter. Dabei haben Sie die freie Wahl, welches Kundenzentrum Sie aufsuchen wollen. Sie sind also nicht auf den Bezirk beschränkt, in den Sie gezogen sind, sondern können das im gesamten Stadtgebiet für Sie am bequemsten erreichbare Bezirksamt aufsuchen.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt sich vorab die Vereinbarung eines Termins. Dies kann online geschehen, wobei auf Grund von Terminabsagen anderer Kunden auch kurzfristig Termine frei werden können.
Für die Anmeldung selbst ist persönliches Erscheinen oder die Vertretung durch einen volljährigen Vertreter mit Vollmacht erforderlich.
Die Meldefrist, innerhalb derer die Ummeldung zu erfolgen hat, beträgt 2 Wochen. Zu ihrer Einhaltung reicht die Buchung eines Termins.
2. Ummelden mit folgenden Unterlagen
Zu den bei der Anmeldung vorzulegenden Unterlagen gehört das Antragsformular, das vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss. In diesem sind auch Name und Anschrift des Vermieters anzugeben. Zusätzlich brauchen Sie eine von Ihrem Vermieter unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung.
Um sich anzumelden, müssen die Ausweise – Personalausweis oder Reisepass – aller einziehenden Personen vorgelegt werden. Dies gilt auch, wenn sie nicht persönlich im Kundenzentrum erscheinen, sondern sich mit Vollmacht vertreten lassen.
Haben Kinder noch keinen Ausweis, muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Kinder brauchen aber nicht persönlich zu erscheinen. Wollen Sie einen Minderjährigen unter 16 Jahren anmelden, ohne dass beide Erziehungsberechtigte anwesend sind, kontaktieren Sie vor dem Termin das Kundenzentrum telefonisch.
Hatte ein Minderjähriger unter 16 Jahren
- mit beiden Elternteilen in einer gemeinsamen Hauptwohnung gewohnt, soll jetzt aber nur bei einem Elternteil angemeldet werden,
- bei einem Elternteil gelebt und soll nun bei dem anderen gemeldet werden,
müssen das Einverständnis des anderen Elternteils, eine schriftliche Vereinbarung beider Eltern oder aber die Entscheidung eines Familiengerichts vorgelegt werden. Einwohner ab dem 16. Lebensjahr können sich ohne Bestätigung der Sorgeberechtigten über das Aufenthaltsbestimmungsrecht anmelden.
3. Parkplatz reservieren für den Umzug in Hamburg
Mit einer Halteverbotszone reservieren Sie einen Platz für den Umzugswagen
Gerade in einer Stadt wie Hamburg mit dichtem Verkehr, teilweise sehr engen Straßen und zahlreichen Baustellen ist die Einrichtung einer Halteverbotszone – besonders bei Umzügen in der Innenstadt oder dicht bebauten Wohngebieten - sinnvoll. Kann der Umzugswagen nämlich nicht vor dem Gebäude geparkt werden, müssen im ungünstigsten Fall umständliche Wege zurückgelegt werden. Dies kann den Umzug erheblich verzögern und zu deutlich höheren Kosten führen.
Deshalb schauen wir im Rahmen der Vorbereitung des Umzugs nach geeigneten Bereichen, in denen eine Parkzone eingerichtet werden kann. Aus dieser können in dem Zeitraum der Sperrung widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge sogar abgeschleppt werden.
Mit den einzuhaltenden Fristen und Formalitäten kennen wir uns aus und erledigen diese für Sie. Wir stellen den Antrag auf Einrichtung der Parkzone und sorgen für deren Einrichtung und die Aufstellung der Verbotsschilder. Letzteres obliegt nämlich dem Antragsteller. Mit ca. 30,-- € sind die bei der Behörde anfallenden Kosten relativ gering.
Mit einer Halteverbotszone schützen Sie Ihren Umzug vor Komplikationen! Wir beraten Sie gern.
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Frank Zander Umzüge e.K.
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